Wenn Sie noch Fragen haben – sei es zu Ihrer bevorstehenden Behandlung oder auch zu Behandlungskosten und Beteiligung Ihrer Krankenversicherung – zögern Sie nicht, uns persönlich anzusprechen.
Ein paar der im Praxisalltag immer wieder auftauchenden Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen
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Eine Überweisung ist für Kassenpatienten erforderlich.
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Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch während der Öffnungszeiten der Praxis. Sofern die Rezeption einmal nicht besetzt sein sollte, haben Sie bitte ein wenig Geduld und versuchen es später erneut. Alternativ können Sie uns eine Email mit Ihren Kontaktdaten senden und wir bieten Ihnen einen Termin an.
Die Durchwahl der Rezeption ist: 0441 76282 – Email: termin@paro-oldenburg.de -
Viele Parodontitis-Patienten haben durch die Vorgeschichte ihrer Erkrankung Befürchtungen vor zahnärztlichen Behandlungen. Damit gehen wir zugewandt um.
Sprechen Sie Befürchtungen und Ängste im geschützten Rahmen der Behandlung offen an. Die strukturierte Behandlung mit dem schrittweisen Mundhygiene- und Zahnreinigungs-Programm hilft Vertrauen aufzubauen und Hilfe anzunehmen. -
Bei gesetzlich Versicherten werden alle Kassenleistungen über die Krankenkasse abgerechnet. Leistungen, die darüber hinausgehen, werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat berechnet. Dazu gehören z.B.
- Mundhygiene- und Zahnreinigungsprogramme bei Erwachsenen,
- Behandlungsmaßnahmen an Zähnen, die nach den Kassenrichtlinien als nicht erhaltungswürdig eingestuft werden müssen, rein fachlich betrachtet aber noch die Perspektive der Erhaltung bieten, z.B. bei fortgeschrittener Zahnlockerung,
- besondere ästhetische Anforderungen,
- Implantatversorgungen,
- Zuzahlung bei Kompositfüllungen u.s.w.
Derartige Behandlungsmaßnahmen werden vorab mit dem zu erwartenden Kostenrahmen besprochen, für ein Beispiel siehe „Über Parodontologie / Behandlungsablauf / Kostenhinweis für gesetzlich versicherte Patienten“.
Bei privat versicherten Patienten erfolgt die Abrechnung der Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). -
Für die Altersgruppe von 6 – 17 Jahren gibt es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die sog. Individual-Prophylaxe. Dies ist ein sehr gutes Programm mit halbjährlichen Terminen zur Untersuchung, Mundhygiene-Unterweisung, Zahnpflegemaßnahmen und Fluoridierung. Alle Kinder und Jugendlichen sollten regelmäßig daran teilnehmen.
Nach dem 18. Geburtstag sind Maßnahmen zur Mundhygiene, Zahnpflege und Prävention jedoch keine Kassenleistung mehr.Einige Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern als Zusatzleistung die teilweise Kostenerstattung für Präventionsmaßnahmen an. So erstattet z.B. die AOK Niedersachen zweimal pro Jahr gegen Vorlage der Rechnung einen erheblichen Teil der Kosten einer professionellen Zahnreinigung.
Hier gibt es sehr große Unterschiede zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen. Bei den Zahnzusatzversicherungen ist es ebenso, einige übernehmen Kosten für Mundhygiene und professionelle Zahnreinigung, andere nicht.
Mit dem Inkrafttreten der neuen PAR-Richtlinie ab dem 1. Juli 2021 wurden neue Elemente in die Versorgungsstrecke von parodontal Erkrankten integriert. Dadurch haben gesetzlich Versicherte neuerdings Anspruch auf parodontale Nachsorgeleistungen im Rahmen der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) während eines Zeitraums von zwei Jahren nach der aktiven Parodontitistherapie. Die Frequenz der UPT-Leistungen richtet sich dabei nach dem individuellen Schweregrad der Parodontitis. Je nach Parodontitis-Grad kann es fachlich indiziert sein, neben den über die gesetzliche Krankenkasse laufenden UPT-Leistungen außervertraglich vereinbarte Erhaltungstherapien als Privatleistung durchzuführen.
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Parodontitis ist eine chronische Erkrankung, die die betroffenen Patienten ein Leben lang begleitet. Deshalb stehen Maßnahmen zur Stabilisierung der Situation und zur langfristigen Erhaltung der Gesundheit im Vordergrund. Offen chirurgische Maßnahmen sind bei diesem Behandlungskonzept in der Regel nicht zwingend erforderlich. Bei einem Teil der Fälle können sie eine sehr sinnvolle Behandlungsoption darstellen, sind aber auch dann nur ein Angebot. Konsequente Terminwahrnehmung und Mitarbeit bei der Erhaltungstherapie bringt langfristig am meisten.
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Wir beschäftigen keinen Zahntechniker, sondern geben alle zahntechnischen Arbeiten in ein erfahrenes Meister-Labor vor Ort. Unser Praxis-Konzept ist Parodontologie und Zahnerhaltung. Bei Prothetik-Bedarf steht jederzeit ein sehr gutes Labor für uns bereit. Auch Reparaturen von Zahnersatz können so ganz zeitnah erfolgen.
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Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine präventive Maßnahme. Die gründliche Reinigung der Zähne soll die Gebissgesundheit sichern, zugleich hat es einen Wellness-Aspekt. Nach der Entfernung von Tee-, Kaffee- oder Raucherbelägen strahlen die Zähne wieder hell und sehen gut aus. Die PZR ist eine sinnvolle Maßnahme, jedoch bei gutem Gebisszustand nicht zwingend erforderlich.
Die parodontolgische Erhaltungstherapie hat fachlich betrachtet einen vollkommen anderen Hintergrund. Parodontitis ist eine chronische Erkrankung. Ohne konsequente häusliche Mundhygiene in Verbindung mit regelmäßiger Erhaltungstherapie bauen sich die entzündlichen Veränderungen immer wieder auf und der parodontale Knochenabbau schreitet wieder voran. Wer einmal die Diagnose Parodontitis hatte, behält diese ein Leben lang. Bei der Erhaltungstherapie werden Maßnahmen wie bei der PZR durchgeführt, nur gründlicher und intensiver, u. a. mit Politur aller Zahnzwischenräume. Hinzu kommen Mundhygiene-Instruktionen, Kontrolle des Parodontalzustands und Motivation. In Abhängigkeit vom Schweregrad des parodontalen Vorschadens ist typisch ein 3 – 4 monatiger Terminabstand erforderlich, um den Parodontalzustand stabil zu halten. Demgegenüber ist der Terminabstand der einfachen PZR beim gebissgesunden Patienten unkritisch.
Andere Bezeichnungen für die parodontologische Erhaltungstherapie sind „unterstützende Parodontitis Therapie (UPT)“ oder auch „Recall“.
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Bei tiefen vertikalen Knochendefekten und gewissen Formen des interradikulären Knochenabbaus an mehrwurzeligen Zähnen kann mit guter Erfolgsaussicht eine Regeneration des verlorenen Kieferknochens erzielt werden. Wir verwenden dafür das Präparat Emdogain der Fa. Straumann, einen seit vielen Jahren gut untersuchten und dokumentierten Wachstumsfaktor. Je nach Defektmorphologie können zusätzlich Knochenersatzmaterial und/oder eine Membran-Technik zum Einsatz kommen.
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In den 1980er bzw. 1990er Jahren wurden Laser in der Zahnheilkunde mit großen Erwartungen und bisweilen auch mit Vorschuss-Lorbeeren bedacht. Doch in diesem Bereich fanden Zahnheilkunde und Physik nicht so recht zueinander. Nach wie vor gibt es keine validen evidenz-basierten klinischen Studien, die einen Nutzen von Lasergeräten für die Parodontalbehandlung belegen. Dies gilt auch für Behandlungsverfahren mit (Laser-) lichtaktivierbaren Farbstoffen. Im Wissenschaftsbereich und auf den großen parodontologischen Tagungen finden Laser kaum noch Interesse. Auch für unser Praxiskonzept ist es kein aktuelles Thema.
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Durch die Parodontalbehandlung werden die entzündlichen Veränderungen zurückgeführt und das Zahnfleisch strafft sich. Da ein generalisierter horizontaler Knochenabbau nicht rückgängig gemacht werden kann, bleiben aber auch nach erfolgreicher Behandlung teilweise freiliegende Zahnhälse. Für sich betrachtet, bei hochgezogener Lippe und direkt vor dem Spiegel kann man das auch sehen.
Insgesamt führt die Parodontalbehandlung für außenstehende Betrachter jedoch in der Regel zu einer deutlichen ästhetischen Verbesserung: die sauberen Zähne glänzen, das Zahnfleisch sieht blassrosa und vital aus, das sanierte Gebiss gibt Sicherheit und frischer Atem wirkt sympathisch.
Parodontal bedingte Zahnfehlstellungen, z.B. schief stehende Frontzähne, lassen sich mit Schienen, die nachts und in der Freizeit getragen werden, unauffällig und mit überschaubarem Aufwand korrigieren. Wir verwenden dafür das System „aesthetic liner“. -
Bei Vorliegen einer unbehandelten Parodontitis wäre das Setzen von Implantaten mit einem hohen Risiko von Komplikationen oder Misserfolgen verbunden. – Eine aktive Parodontitis ist eine Kontraindikation für das Setzen von Implantaten.
Nach erfolgreicher Parodontalbehandlung sind Implantate in der Mehrzahl der Fälle von Zahnverlust eine sehr gute Behandlungsoption. Das vorgeschädigte Gebiss kann durch Lückenschluss bzw. Pfeilervermehrung stabilisiert werden und die parodontal vorgeschädigte Restbezahnung wird geschont. Herausnehmbarer Zahnersatz kann so in vielen Fällen vermieden werden. Wir bevorzugen für das parodontal vorgeschädigte Gebiss die Systeme Astra Osseo Speed EV sowie Straumann Bone Level.
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Wenn Zähne im ästhetisch relevanten Bereich oder im Kauzentrum verloren gehen, sollte Zahnersatz erfolgen. Lücken oder eine verkürzte Zahnreihe vermindern den Kaukomfort und die Stabilität des Gebisses. Im parodontal vorgeschädigten Gebiss bestehen hinsichtlich der Hygienefähigkeit und einer ausgeglichen Belastung besondere Anforderungen an die Planung und Gestaltung von Zahnersatz. Als parodontologische Schwerpunktpraxis sind wir darauf eingestellt. Für Implantat-getragenen Zahnersatz verwenden wir individuell gefräste Aufbauelemente ( Atlantis-System, Fa. Dentsply-Sirona), mit denen sich Knochenmangelsituationen gut ausgleichen lassen und die eine besonders gute Pflegbarkeit ermöglichen.